Information
zum Synergetik-Profiling
Synergetik-Therapie
und Synergetik-Profiling
als heilkundliches Verfahren anerkannt
Am
26. August 2010 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die höchstinstanzliche
Verhandlung zur Synergetik-Therapie und zum Synergetik-Profiling statt.
Es ging darum, ob die Synergetik-Methode ohne Zulassung als Arzt oder
Heilpraktiker angeboten und angewendet werden darf. Über viele
Instanzen wurden seit 2004 darauf Antworten gesucht. Nun hat das
Bundesverwaltungsgericht entschieden:
Ja, die Anwendung der
Synergetik (Therapie und Profiling) ist Ausübung der Heilkunde, und sie
darf daher nur mit einer entsprechenden Zulassung angewendet werden. Die
Synergetik-Methode wurde hiermit als heilkundliches Verfahren
bestätigt und sie hat jetzt ihren festen Platz neben anderen
anerkannten Heilverfahren gefunden.
Als langjährige
Synergetik-Therapeuten freuen wir uns über diese Anerkennung, gibt sie
doch unseren Klient/innen und Patient/innen das gute Gefühl und vor
allem die Sicherheit, bei uns eine anerkannte Heilmethode in Anspruch zu
nehmen.
Inwieweit diese höchstrichterliche
Anerkennung der Synergetik als heilkundliches Verfahren auch
Auswirkungen auf die Anerkennung durch die Krankenkassen hat, bleibt
abzuwarten. Sicher ist hier mit einer schnellen Änderung aber nicht zu
rechnen.
Hier
die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichtes
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